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<title>„Oops, da fehlt ein Wörtchen“ – Verlängerte Fristen korrekt ermitteln</title>

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            <h4>Christian Noe, Veröffentlicht am 30.09.2022</h4>
            
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				<a href="https://www.alles-fuer-renos.de/oops-da-fehlt-ein-woertchen-verlaengerte-fristen-korrekt-ermitteln/" target="_new">
					<img class="picture" src="https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/Oops-da-fehlt-ein-Woertchen-Verlaengerte-Fristen-korrekt-ermitteln-1.jpg" alt=""/>
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			</div>
			
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			<p><strong>So routiniert wie ihr Schriftsätze auf den Bildschirm zaubert, habt ihr sicher auch schon Anträge stellen müssen, um laufende Fristen zu verlängern. Grundsätzlich keine große Sache, aber mit einer perfiden Falle darin. Denn Gerichte sind nicht verpflichtet, eine Frist so zu verlängern, wie ein Anwalt es will. Wer jetzt meint: &#8222;Ja fein, lesen kann ich gerade noch und ich sehe, ob das Gericht ja oder nein sagt&#8220;, darf sich fragen, warum genau in solchen Fällen Fristen immer wieder durch die Lappen gehen. Das OLG Köln hat kürzlich eine interessante Entscheidung gefällt, wie verständlich ein Gericht formulieren bzw. wann sich ein Anwalt an die eigene Nase fassen muss (Beschl. v. 12.07.2022, Az. 15 U 42/22). Muss ich eine erbetene Fristverlängerung schon im Kalender notieren? Und darf ich das überhaupt eigenverantwortlich? Klären wir jetzt.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>1. Keine Zeit, liebes Gericht &#8211; Eine Frist läuft davon</h2>
<p>In der vorliegenden Sache hatte der Anwalt die Berufungsbegründungsfrist versäumt. Zuvor hatte er schriftsätzlich das Gericht gebeten, die Begründungsfrist zu verlängern und formulierte in seinem Antrag: &#8222;Verlängern sie die Frist zur Berufungsbegründung um ein weiteres Zeitfenster von<strong> 14 Tagen</strong> <strong>nach Einsichtsgewährung&#8220;</strong>. Das Gericht gewährte eine Fristverlängerung, formulierte aber in seiner Verfügung &#8222;um weitere zwei Wochen&#8220;, das heißt, man hängt schlicht zwei weitere Wochen an die (bisherige) Frist an. Der Anwalt ging jedoch von den gewünschten 14 Tagen nach Akteneinsicht aus und versäumte die Frist. Sein Antrag auf Wiedereinsetzung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__233.html" target="_blank" rel="noopener">§ 233 ZPO</a>) hatte jedoch Erfolg. Denn auch wenn ein Anwalt Fristen berechnen können und ein waches Auge auf bewilligte Zeiträume haben muss, sah das OLG ein, dass der Wortlaut hier <strong>ein wenig zu viel Verwirrungspotenzial</strong> bot. Infolgedessen durfte sich der Anwalt auf eine in seinem Sinne verlängerte Frist verlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Hinweis</strong></em><br />
<em><span class="deub_e_leitsatz_text">Es gibt keine große Hürden für den Anwalt bei einer <strong>(erstmaligen) Verlängerung </strong>einer Berufungsbegründungsfrist: Es genügt in der Regel der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Bevollmächtigten für einen erheblichen Grund (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__520.html" target="_blank" rel="noopener">§ 520 Abs. 2 S. 3 ZPO</a>), ohne dass dieser detailliert weiter vortragen muss, worin diese Überlastung genau besteht. Nur weil es vergleichsweise leicht ist, gehen mitunter auch Anträge gänzlich ohne Grund für eine Verlegung ein. Das ist dann eher schlecht und hier darf ein Gericht dann auch ablehnen. Übrigens ist eine </span><span class="deub_e_leitsatz_text">Kanzlei auch <strong>nicht verpflichtet</strong>, sich bei erstmaliger Verlängerung bei Gericht zu vergewissern, ob der Antrag eingegangen ist und auch bewilligt wird (</span><span class="gericht">BGH, </span><span class="typ">Beschl. </span><span class="datum">v. 22.06.2021, Az. </span><span class="aktenzeichenkette"><span class="aktenzeichen">VIII ZB 56/20). </span> </span></em></p>
<p><span class="deub_e_leitsatz_text"> </span></p>
<h2>2. Still und &#8222;heimlich&#8220; ablehnen. So entschied das OLG Köln</h2>
<p>Verlängert das Gericht eine Frist, darf es von dem erbetenen Verlängerungszeitraum abweichen und ihn auch verkürzen. Ein wenig tricky dabei ist, dass das Gericht dabei keine besonderen Hinweispflichten hat. Es muss also in seinem Beschluss nicht ausführen, dass die erbetene Verlängerung des Bevollmächtigten abgelehnt, aber wenigstens eine kürzere Verlängerungsdauer bewilligt wird. Wird eine Frist abweichend vom Antrag für eine kürzere Zeit als bewilligt verlängert, beinhaltet dies in der Regel zugleich die<strong> stillschweigende Ablehnung</strong> des weitergehendes Antrags, so schon vor Jahren der BGH (Beschl. v. 08.04.2015, Az. VII ZB 62/14). Und die Karlsruher Richter lassen hier auch keinen Spielraum, denn sie sprechen ganz klar von einer erfolgten Ablehnung, und<strong> nicht </strong>etwa von einem<strong> Vorbehalt</strong>, vielleicht doch noch anders zu entscheiden und die Frist möglicherweise wie gewünscht zu verlängern. Die Konsequenz daraus: Jeder gerichtliche Beschluss über eine solche Verlängerung ist <strong>auf den genauen Wortlaut zu prüfen</strong>, ob auch wie erbeten verlängert wird oder eben nicht.</p>
<p>Dass das OLG hier trotzdem zugunsten des Anwalts die Wiedereinsetzung zuließ, geschah aus <strong>Rücksicht auf den besonderen Einzelfall</strong>. Der Wortlaut war insoweit doch sehr missverständlich, als in der formularmäßigen Bewilligung pauschal auf den Antrag des Anwalts Bezug genommen wurde, ohne im Hinblick darauf vorsorglich klarzustellen, dass die beantragte Fristverlängerung &#8222;14 Tage nach &#8230;&#8220; gar nicht hinreichend bestimmt war und daher keinen Erfolg haben konnte. Insgesamt sei daher nicht von einem Anwaltsverschulden auszugehen. Ein &#8222;Einzelfall&#8220; wohlgemerkt, denn nur die unglückliche Verkettung mehrerer Faktoren rettete die Wiedereinsetzung und bewahrte den Anwalt vor einem verlorenen Rechtsstreit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Hinweis</strong></em><br />
<em>So sieht&#8217;s aus: Zwei Wörtchen fehlen, und schon sieht der Fristablauf ganz anders aus. Das kann selbst ein geschultes Auge übersehen, zumal die Abweichung hier ja nicht einmal im Zeitraum selbst bestand, denn der blieb gleich. Lediglich den erbetenen Fristbeginn ließ das Gericht außen vor. Die Entscheidung ist anwaltsfreundlich, in ähnlichen Fällen haben Gerichte schon oft die Meinung vertreten, dass es Sache des Anwalts ist, bei einem Beschluss genau hinzuschauen, ob und wie lange das Gericht eine Frist verlängert. Dass es hier für den Anwalt günstig ausging, lag auch an der unglücklichen Formulierung &#8222;nach Akteneinsicht&#8220;. Wie soll das Gericht eine Frist verlängern, ohne zu wissen, wann der Anwalt nun in die Akte geschaut hat? Das OLG sprach insoweit von &#8222;unklaren Eckdaten&#8220;. Nur deshalb hatte der <a href="https://www.alles-fuer-renos.de/recht-am-telefon-15-wiedereinsetzungsantrag-richtig-stellen/" target="_blank" rel="noopener">Antrag auf Wiedereinsetzung Erfolg</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>3. Ich bin ReFa, Fristen sind mein Kerngeschäft. Stimmt, aber &#8230;</h2>
<p>&#8222;Aber&#8220; ist das große Lieblingswort in der Juristerei, es thront gleich auf dem zweiten Platz der Juraphrasen-Top-Ten hinter &#8222;Es kommt darauf an&#8220;. Regelmäßig beschäftigen sich Gericht damit, ob Kanzleimitarbeiter eine Frist notieren durften oder nicht bzw. ob diese nachzukontrollieren ist. Bei <a href="https://www.alles-fuer-renos.de/verloren-im-fristendickicht-ist-das-ueblich-oder-kann-das-weg-zum-anwalt/" target="_blank" rel="noopener"><em>schwierigen</em> Fristen</a> beispielsweise dürfen Mitarbeiter nicht allein eintragen. Aber soll man jede Frist auf die Schnelle auf einer Schwierigkeitsskala einordnen? Ohnehin sind manche Fristen für einige Gerichte schnell als schwierig eingestuft. So dürfe ein Anwalt lediglich e<span class="deub_e_leitsatz_text">infache und <span class="dbv-orange">übliche</span>, häufig vorkommende <span class="dbv-orange">Fristen</span> (<strong>Routine-<span class="dbv-orange">Fristen</span></strong>) zwecks Berechnung seinem geschulten Personal überlassen, so das LAG</span><span class="gericht"> Mecklenburg-Vorpommern (</span><span class="typ">Urt. </span><span class="datum">v. 01.12.2020, </span><span class="aktenzeichenkette"><span class="aktenzeichen">Az. 2 Sa 209/20). &#8222;</span></span>Ich halte das <strong>Risiko</strong> bei solchen Verlängerungsfristen, bei denen Gerichte immer von den Anwaltswünschen abweichen können, <strong>eher für groß</strong> und würde diese nicht an das Personal delegieren, sondern die Entscheidung über den Antrag stets vorlegen lassen&#8220;, so die <a href="https://anwaltspraxis-magazin.de/kanzleimagazin/anwaelte-muessen-fristen-auch-selten-bearbeiteter-rechtsgebiete-kennen/" target="_blank" rel="noopener">Familienrechtlerin Eva Becker</a> aus Berlin. Der BGH sieht den Anwalt auch in der Pflicht nachzuprüfen, wenn die Gefahr besteht, dass Kanzleimitarbeiter zwei <span class="marker_highlight" title="Ihr Suchbegriff">Frist</span>en verwechseln. Und erst 2021 haben die Karlsruher Robenträger die erhöhten Organisationspflichten herausgestrichen, wenn fristgebundene Handlungen verlängert werden sollen (<a href="https://anwaltspraxis-magazin.de/fachbeitraege/verkehrsrecht/2021/11/10/fristensicherung-des-rechtsanwalts-bei-erstmaliger-verlaengerung-der-berufungsbegruendungsfrist/" target="_blank" rel="noopener">Beschl. v. 22.06.2021, Az. VIII ZB 56/20</a>).</p>
<p>Grundsätzlich sollten Kanzleimitarbeiter auf wichtige Eckpunkte achten, wenn sie Verlängerungsanträge stellen.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignnone wp-image-8696" src="https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/FRISTVERLAeNGERUNG1-300x169.png" alt="" width="825" height="465" srcset="https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/FRISTVERLAeNGERUNG1-300x169.png 300w, https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/FRISTVERLAeNGERUNG1-1024x576.png 1024w, https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/FRISTVERLAeNGERUNG1-768x432.png 768w, https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/FRISTVERLAeNGERUNG1-1536x864.png 1536w, https://www.alles-fuer-renos.de/wp-content/uploads/2022/08/FRISTVERLAeNGERUNG1.png 1920w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das OLG Köln selbst musste sich in seiner Entscheidung nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Fachangestellte die Frist hätte eintragen dürfen oder nicht. Natürlich kann ein Anwalt den Umgang mit gerichtlichen Beschlüssen zu Fristverlängerungen genau <a href="https://www.alles-fuer-renos.de/fehler-im-doppelpack-anwaltliche-arbeitsanweisung-als-entscheidende-stuetze/" target="_blank" rel="noopener">in einer Arbeitsanweisung</a> festlegen. Die Frage ist, <strong>ob dies Gerichten im Einzelfall auch immer genügen wird</strong>, oder ob sie solche Fristen eher als schwierig und obligatorisch kontrollbedürftig ansehen &#8211; Arbeitsanweisung hin oder her.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Hinweis</strong></em><br />
<em>In der ReNoSmart-Bibliothek steckt die <a href="https://bibliothek.renosmart.de/#doc/39986/1" target="_blank" rel="noopener" data-btattached="true">clevere Fristentabelle</a>, in der Fristen aller Rechtsgebiete für eine korrekte Berechnung nachzuschlagen sind und<strong> auch Tipps zur Fristverlängerung gegeben werden</strong>. Weitere Informationen über Fristverlängerungen und wie man korrekt Anträge stellt, erfahrt ihr in den vom  <img class="emoji" role="img" draggable="false" src="https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/1f98a.svg" alt="&#x1f98a;" /> ReNo-Füchschen hier zusammengestellten Fachbeiträgen:</em></p>
<ul>
<li><em>Podcast <img class="emoji" role="img" draggable="false" src="https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/2696.svg" alt="&#x2696;" /><img class="emoji" role="img" draggable="false" src="https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/1f4f2.svg" alt="&#x1f4f2;" /><img class="emoji" role="img" draggable="false" src="https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/1f4de.svg" alt="&#x1f4de;" /> Recht am Telefon: <a href="https://www.alles-fuer-renos.de/recht-am-telefon-15-wiedereinsetzungsantrag-richtig-stellen/" target="_blank" rel="noopener" data-btattached="true">Einen Wiedereinsetzungsantrag richtig stellen</a></em></li>
<li><em>Wieder und wieder &#8211; <a href="https://www.alles-fuer-renos.de/wieder-und-wieder-mythen-um-den-wiedereinsetzungsantrag/" target="_blank" rel="noopener" data-btattached="true">Mythen um den Wiedereinsetzungsantrag</a></em></li>
<li><em>Kürze, Würze, Fristverlängerung: <a class="link inherit" href="https://www.alles-fuer-renos.de/kuerze-wuerze-fristverlaengerung-wann-ein-anwalt-bei-gericht-nachfragen-muss/" rel="bookmark" data-btattached="true">Wann ein Anwalt bei Gericht nachfragen muss</a></em></li>
<li><em>Tückisch, tückisch: </em><a href="https://anwaltspraxis-magazin.de/kanzleimagazin/anwaelte-muessen-fristen-auch-selten-bearbeiteter-rechtsgebiete-kennen/" target="_blank" rel="noopener" data-btattached="true"><em>Wiedereinsetzungsanträge im Familienrecht – Interview mit RAin Eva Becker</em></a></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.alles-fuer-renos.de/oops-da-fehlt-ein-woertchen-verlaengerte-fristen-korrekt-ermitteln/">&#8222;Oops, da fehlt ein Wörtchen&#8220; &#8211; Verlängerte Fristen korrekt ermitteln</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.alles-fuer-renos.de">Alles für ReNos</a>.</p>
            
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			<p>
				<a class="link" href="https://www.alles-fuer-renos.de/oops-da-fehlt-ein-woertchen-verlaengerte-fristen-korrekt-ermitteln/" target="_new">Beitrag lesen auf www.alles-für-renos.de</a>
				<br/><br/>
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